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Beilage: Übersichtstabelle Covid-19 Unterstützungsmaßnahmen

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  Fixkostenzuschuss 1 Fixkostenzuschuss 800.00 Verlustersatz Ausfallbonus
Antrag möglich seit 20.05.2020 23.11.2020 16.12.2020 ab 16. des folgenden Kalendermonats
erstmalig ab 16.2.2021
Antrag möglich bis 31.08. 2021 31.12.2021 31.12.2021 bis 15.des drittfolgenden Kalendermonats,
für 11/2020 – 1/2021 bis 15.4.2021
Mindest-Umsatzausfall 40 % 30 % 30 % 40% in einem Kalendermonat
Umsatzausfall ist zur Gänze COVID-19 bedingt ja ja ja ja
Höhe der Förderung 25% Fixkosten bei Umsatzausfall von 40% bis 60%
50% Fixkosten bei Umsatzausfall von 60% bis 80%
75% Fixkosten bei Umsatzausfall ab 80%
mindestens € 500
Förderung der Fixkosten in Höhe des Umsatzausfalls (d.h. bei 70% Umsatzausfall werden 70% der Fixkosten gefördert)
mindestens € 500
Förderung von 90% des Verlustes (KKU iSd AGVO)
Förderung von 70% des Verlustes (kein KKU iSd AGVO)
mindestens € 500
Bonus: 15% des Umsatzausfalls und (optional) Vorschuss auf  FKZ 800 000: 15% des Umsatzausfalls, min € 100, max. € 30.000 pM
erhöhter Bonus für März – April 2021: 30 % des Umsatzausfalls, max. € 50.000 pM
Auszahlungsmodus 1. Tranche (20. 5.-18.8. 20):50% FKZ 2. Tranche (19.8-18.11.20):75% (25%) FKZ
3. Tranche (19.11.20-31.8.20):100% (25%) FKZ
1. Tranche (23.11.2020-30.6. 2021): 80% FKZ
2. Tranche (1.7-31.12.2021):
100% (bzw 20%) FKZ
1. Tranche (16. 12.2020-30.6.2021):
70% VE
2. Tranche (1.7.-31.12.2021):
100% (bzw 30%) VE
100% der beantragten Summe
Betrachtungszeiträume (BZR) BZR 1:16.3. bis 15.4.2020
BZR 2-6:16.4. bis 15.9.2020
BZR 1: 15.9.2020 bis 30.9.2020
BZR 2-10: Oktober 2020–Juni 2021
BZR 1: 15.9.2020 bis 30.9.2020
BZR 2-10: Oktober 2020 – Juni 2021
8 monatliche BZR, beginnend mit November 2020 bis Juni 2021
Maximale Anzahl an BZR: 1 bis 3 BRZ (zusammenhängend) bis zu 10 BZR (zusammenhängend; eine zeitliche Lücke ist zulässig, volle Monate mit Umsatzersatz gelten nicht als Lücke) bis zu 10 BZR (zusammenhängend;
zeitliche Lücke ist nur bei Inanspruchnahme Lockdown-UE in Nov und Dez 2020 zulässig)
bis zu 8 BZR
Betragliche Begrenzung bis zu € 90 Mio (75% FKZ)
bis zu € 60 Mio (50% FKZ)
bis zu € 30 Mio (25% FKZ)
bis zu € 1,8 Mio pro Unternehmen (Anrechnung anderer COVID-19-Förderungen und Beachtung De-Minimis-Grenzen bei UiS) bis zu € 10 Mio pro Unternehmen (Anrechnung anderer COVID-19-Förderungen und Beachtung De-Minimis-Grenzen bei UiS) bis zu € 1,8 Mio pro Unternehmen (Anrechnung anderer COVID -19-Förderungen und Beachtung De -Minimis -Grenzen bei UiS)
Keine gleichzeitige Inanspruchnahme folgender COVID-19-Förderungen n/a Verlustersatz, Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown­ Umsatzersatz II (UE für indirekt erheblich betroffene Betriebe) FKZ 800.000, Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown­ Umsatzersatz II (UE für indirekt erheblich betroffene Betriebe) Verlustersatz (ist bei Vorschuss FKZ 800 ausgeschlossen), Lockdown-UE, Lockdown-UE II (UE für indirekt erheblich betroffene Betriebe)
Finanzinstitute KöR, NPO, U >250 VZA 31.12.2019, wenn > 3% Kündigungen nein nein nein nein
Neu gegründete Unternehmen antragsberechtigt, wenn vor dem 16.3.2020 Umsätze erzielt wurden antragsberechtigt, wenn vor dem 1.11.2020 Umsätze erzielt wurden antragsberechtigt, wenn vor dem 1.11.2020 Umsätze erzielt wurden antragsberechtigt, wenn vor dem 1.11.2020 Umsätze erzielt wurden
Steuerpflicht. Einnahme nein nein nein ja (Bonus Umsatzausfall)
nein (Vorschuss FKZ 800.000)
Betriebsausgabenkürzung ja ja ja nein (Bonus Umsatzausfall)
Unternehmen ist für anspruchsberechtigt, wenn Fixkostenzuschuss Fixkostenzuschuss 800.00 Verlustersatz Ausfallsbonus
Sitz/BS in Österreich ja ja ja ja
operative Tätig­keit & betriebl­iche Einkünfte (§§ 21,22,23 EStG) ja ja ja n/a
letzte 3 veranlagten Jahre kein § 12 Abs 1 Z 10 KStG ja n/a n/a n/a
letzte 5 veranlagten Jahre kein § 12 Abs 1 Z 10 KStG und kein § 10a KStG n/a ja ja ja
letzte 5 veranlagten Jahre keine vorsätzl.  Finanzstrafe n/a ja
(Toleranzregel bis € 10.000 Vorsatzstrafe auch geschäftsführende Organe)
ja
(Toleranzregel bis € 10.000 Vorsatzstrafe auch geschäftsführende Organe)
ja
(Toleranzregel bis € 10.000 Vorsatzstrafe auch geschäftsführende Organe)
kein lnsolvenzverf. im Zeitpunkt Antragstellung (Ausn. SV) ja ja ja ja
UiS-Prüfung ja ja ja ja
Schadensminderungspflicht ja ja ja n/a
letzte 3 veranlagten Jahre kein Missbrauch § 22 BAO n/a ja
(Toleranzregel bis € 100.000)
ja
(Toleranzregel bis € 100.000)
ja
(Toleranzregel bis € 100.000)
kein Sitz/NL in "Steueroase“ und keine Passiveinkünfte n/a      

Stand: 15. April 2021

Bild: Blue Planet Studio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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