Editorial
Endlich sind seit Mitte Mai wieder Gastronomie und Kulturinstitutionen geöffnet. Damit laufen – mit Ausnahme der Kurzarbeit Phase 5 - die COVID-19-Hilfsmaßnahmen grundsätzlich per 30.6.2021 aus. Vom Finanzminister wurde aber am 15.6.2021 angekündigt, dass es zu einer adaptierten Verlängerung des Ausfallsbonus sowie des Härtefallfonds um 3 Monate bis September 2021, des Verlustersatzes um 6 Monate bis Dezember 2021 sowie einer Ausweitung von Garantien und steuerrechtlichen Maßnahmen bis Jahresende für stark Betroffene kommen soll.
Die Wirtschaftsforscher prognostizieren aber bereits erfreuliche Wachstumssteigerungen. So bleibt nur zu hoffen, dass der wirtschaftliche Aufschwung nicht wieder im Herbst aufgrund von ansteigenden Infektionszahlen gebremst wird. Wichtig dabei wird die fortschreitende Durchimpfung der Bevölkerung und auch die weitere Einhaltung der bekannten Vorsichtsmaßnahmen sein.
In der vorliegenden Ausgabe der KlientenINFO gehen wir auf die bilanziellen Auswirkungen der COVID-19-Hilfsmaßnahmen für den Jahresabschluss 2020 ein, widmen uns dem Thema Aufwandsentschädigung für Helfer bei den Test- und Impfstraßen, geben Ihnen einen Überblick auf die geplante Kurzarbeit Phase 5 sowie Praxishinweise betreffend der möglichen Ratenvereinbarung für Rückstände bei der ÖGK.
Die zahlreichen Änderungen aufgrund der COVID-19-Regelungen haben durch den Wartungserlass 2021 Eingang in die Einkommensteuerrichtlinien gefunden, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie herausgreifen.
Eine Auswahl an interessanten Judikaten runden unsere aktuelle Information ab.
Alles über die möglichen Vorsteuererstattungen und weitere wichtige Termine bis Ende September 2021 finden Sie in der Terminübersicht am Schluss dieser Ausgabe.
Wir wünschen Ihnen erholsame Sommertage und bleiben Sie gesund! Gemeinsam schaffen wir das!
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.